BEYFORTUS 100 mg Inj.-Lsg.i.e.Fertigspr.o.Kan.US

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PZN: 19468326

BEYFORTUS 100 mg Inj.-Lsg.i.e.Fertigspr.o.Kan.US

  • Hersteller: Sanofi-Aventis Deutschland GmbH
  • Darreichungsform: Injektionslösung
  • Zuzahlungsbefreit: Nein
  • Apothekenpflichtig: Ja
  • Verschreibungspflichtig: Ja
  • Gruppe: Rezeptpflichtige Medikamente

Anwendungsgebiete

- Lungenentzündung (Pneumonie) durch Infektion mit dem Respiratorischen-Synzytial-Virus, zur Vorbeugung

Dosierung und Anwendungshinweise

Neugeborene und Säuglinge (ab 5 kg Körpergewicht)
1 Fertigspritze
1 Fertigspritze
unabhängig von der Tageszeit

Kleinkinder
2 Fertigspritzen
2 Fertigspritzen
unabhängig von der Tageszeit

Die Gesamtdosis sollte nicht ohne Rücksprache mit einem Arzt oder Apotheker überschritten werden.

Art der Anwendung?
Die Anwendung sollte nur durch Fachpersonal oder unter deren Aufsicht erfolgen. Wenn zwei Injektionen gegeben werden, sollte die Gabe der zweiten Injektion an einer anderen Injektionsstelle erfolgen.

Dauer der Anwendung?
Das Arzneimittel wird in Abhängigkeit vom Dosierungsschema und den aktuellen Impfempfehlungen verabreicht.

Überdosierung?
Es sind keine Überdosierungserscheinungen bekannt. Besondere Maßnahmen sind deshalb nicht erforderlich.

Generell gilt: Achten Sie vor allem bei Säuglingen, Kleinkindern und älteren Menschen auf eine gewissenhafte Dosierung. Im Zweifelsfalle fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker nach etwaigen Auswirkungen oder Vorsichtsmaßnahmen.

Eine vom Arzt verordnete Dosierung kann von den Angaben der Packungsbeilage abweichen. Da der Arzt sie individuell abstimmt, sollten Sie das Arzneimittel daher nach seinen Anweisungen anwenden.

Gegenanzeigen

Was spricht gegen eine Anwendung?

- Überempfindlichkeit gegen die Inhaltsstoffe

Welche Altersgruppe ist zu beachten?
- Kinder ab 2 Jahren: Das Arzneimittel darf nicht angewendet werden.

Was ist mit Schwangerschaft und Stillzeit?
- Schwangerschaft: Das Arzneimittel darf nicht angewendet werden.
- Stillzeit: Das Arzneimittel darf nicht angewendet werden.

Ist Ihnen das Arzneimittel trotz einer Gegenanzeige verordnet worden, sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker. Der therapeutische Nutzen kann höher sein, als das Risiko, das die Anwendung bei einer Gegenanzeige in sich birgt.

Nebenwirkungen

Welche unerwünschten Wirkungen können auftreten?

- Ausschlag
- Reaktion an der Einstichstelle der Injektion
- Fieber

Bemerken Sie eine Befindlichkeitsstörung oder Veränderung während der Behandlung, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker.

Für die Information an dieser Stelle werden vor allem Nebenwirkungen berücksichtigt, die bei mindestens einem von 1.000 behandelten Patienten auftreten.

Zusammensetzung

WirkstoffNirsevimab100 mg
HilfsstoffHistidin+
HilfsstoffHistidin hydrochlorid+
HilfsstoffArginin hydrochlorid+
HilfsstoffSaccharose+
HilfsstoffPolysorbat 80+
HilfsstoffWasser für Injektionszwecke+

Wirkungsweise

Wie wirkt der Inhaltsstoff des Arzneimittels?

Das Arzneimittel ist ein Impfstoff und wird zur Vorbeugung gegen das Respiratorischen Synzytial-Virus (RSV) gegeben. RSV ist ein verbreitetes Atemwegsvirus.

Wichtige Hinweise

Was sollten Sie beachten?
- Es kann Arzneimittel geben, mit denen Wechselwirkungen auftreten. Sie sollten deswegen generell vor der Behandlung mit einem neuen Arzneimittel jedes andere, das Sie bereits anwenden, dem Arzt oder Apotheker angeben. Das gilt auch für Arzneimittel, die Sie selbst kaufen, nur gelegentlich anwenden oder deren Anwendung schon einige Zeit zurückliegt.


Aufbewahrung

Aufbewahrung

Lagerung vor Anbruch
Das Arzneimittel muss
        - im Kühlschrank
        - vor Hitze geschützt
        - vor Frost geschützt
        - im Dunkeln (z.B. im Umkarton)
aufbewahrt werden.
Nicht schütteln. Wird das Arzneimittel unter Lichtschutz bei Raumtemperatur zwischen 20°C-25°C aufbewahrt, darf es höchstens 8 Stunden verwendet werden.
Aufbewahrung nach Anbruch oder Zubereitung
Das Arzneimittel ist nach Anbruch/Zubereitung nur zur einmaligen Anwendung vorgesehen. Reste müssen verworfen werden!



Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.

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